Willkommensprämie
für neue Kolleginnen und Kollegen
Voraussetzungen für den Erhalt der Sonderzahlung
Was ist die Willkommensprämie?
Bei der Willkommensprämie handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.500 € brutto bei Neueinstellungen.
Für welche Stellen gilt die Aktion?
- Projektleiter Rohrsystemprüfung (m/w/d)
- Werkstoffprüfer (m/w/d)
- Techniker Automotive (m/w/d)
- Projektingenieur / Simulation und Festigkeitsbewertung (m/w/d)
- Vertriebsmanager / Automotive (m/w/d)
- Mitarbeiter / Werkstoffprüfung (m/w/d)
- Zerspanungsmechaniker / CNC Fräser (m/w/d)
- Vertriebsmanager für Prüfdienstleistungen (m/w/d)
- Projektingenieur / Composites (m/w/d)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umweltmanagement (m/w/d)
- Technischer Assistent (m/w/d)
- Elektro-/Mechatronik-Ingenieur (m/w/d)
- Projektingenieur / Automotive (m/w/d)
- Mitarbeiter / Fahrzeug- oder Elektrotechnik (m/w/d)
- Mitarbeiter / Marketing (m/w/d)
- Sachbearbeiter Qualitätsmanagement (m/w/d)
- Sachbearbeiter Fördermittelprojekte (m/w/d)
Was bedeutet Neueinstellung im Kontext der Prämie?
Die erstmalige Arbeitsaufnahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder Entfristung eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses (Übernahme), soweit das Arbeitsverhältnis zwischen dem 01.12.2022 und dem 31.08.2023 geschlossen wurde. Keine Neueinstellung liegt vor bei Personen, die vor dem 01.12.2022 bereits in einem unbefristeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit Applus+ IMA Dresden stehen bzw. standen. Ebenfalls keine Neuanstellung liegt vor bei Leiharbeitskräften, die vom Arbeitgeber in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden oder per Arbeitsvermittlung angestellt wurden sowie Werkunternehmern, die vom Arbeitgeber in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Wann erhalte ich die Willkommensprämie?
Der Anspruch entsteht bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen am ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Probezeit (Stichtag). Bei anfänglich befristeten Arbeitsverhältnissen entsteht der Anspruch zum Zeitpunkt der Entfristung, also am ersten Tag der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Stichtag), soweit das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt ist und/oder zu diesem Zeitpunkt keine gerichtliche bzw. außergerichtliche Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag) vereinbart wurde. Bei Ausscheiden vor dem entsprechenden Stichtag besteht kein (anteiliger) Anspruch auf eine Willkommensprämie.
Für wen gilt die Aktion nicht?
Geringfügige Beschäftigungen und Ausbildungsverhältnisse sind ausgenommen.
Über welchen Zeitraum gilt die Willkommensprämie?
Der Geltungszeitraum der Willkommensprämie für Neueinstellungen in den oben genannten Berufsgruppen liegt zunächst zwischen dem 01.12.2022 bis zum 31.08.2023.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu der Willkommensprämie habe?
Gerne erläutert die zuständige Recruiterin im Bewerbungsprozess persönlich alles zum Thema Willkommensprämie. Alternativ beantworten wir gerne Fragen, die uns per Mail an personal@ima-dresden.de erreichen.